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Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Hundehalter/innen und Hunde ausbilden

Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Die Tierschutzgesetzgebung schreibt vor, dass Hundehaltende eine Ausbildung besuchen müssen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.

 

Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.

Training mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.

Wo werden Kurse angeboten?
Wenn Sie Hundehalterin oder Hundehalter sind, erhalten Sie hier Auskunft darüber, wann und wo in Ihrer Nähe Kurse für Hundehalterinnen und Hundehaltern angeboten werden:

 

 

Hundekurse: 40.000 brauchen Nachweis im September

Bern, 29.04.2010 - Bis Ende 2009 haben rund 5.500 Hundehaltende den Theoriekurs und rund 7.500 Hundehaltende den Praxiskurs besucht. Dies haben die zur Ausbildung von Hundetrainern anerkannten Organisationen gemeldet. Zur Zeit laufen die Ausbildungen auf Hochtouren. Im August endet die Übergangsfrist für die obligatorischen Hundeausbildungen - dann müssen insgesamt rund 40.000 Hundehaltende einen Praxiskurs besucht haben.

Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehaltende eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhundehaltende einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren. Dabei gilt eine 2-jährige Übergangsfrist.

Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können. Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben - dies sind rund 40.000! Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.


 

                                 

 

 

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